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AGB

AGB Firma allPRESS GmbH

Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Lieferungen und Leistungen der Firma allPRESS GmbH. Regelungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir - auch bei Kenntnis unsererseits - nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf dortige Verkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Alle Vereinbarungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma allPRESS GmbH.

Die Angebote der allPRESS GmbH sind freibleibend und unverbindlich.


Lieferbedingungen
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der allPRESS GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

AllPRESS GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurück zu treten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der allPRESS GmbH ausdrücklich vorbehalten.

Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform.

Sofern die gelieferte Menge der Produkte um bis zu 10 Prozent bei Bestellmengen bis 1.000 Stück und bis zu 3 Prozent bei Bestellmengen ab 10.000 Discs unterschreitet oder übertrifft, stellt dies keinen Mangel unserer Leistung dar. Berechnet wird in jedem Fall die tatsächlich gelieferte Stückzahl zu dem vereinbarten Stückpreis.

Liefertermine und Fristen sind nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Firma allPRESS GmbH verbindlich, ansonsten handelt es sich grundsätzlich um cira-Angaben. Lieferfristen beginnen frühestens mit Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen.
Dazu gehört die Erfüllung der Vertragspflichten durch unseren Vertragspartner, wie die rechtzeitige Bereitstellung aller durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Gegenstände, Genehmigungen und Freigaben bei uns. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb des Verzuges – angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen soweit solche Hindernisse auf unsere Vertragserfüllung gegenüber dem Vertragspartner nachweislich maßgebenden Einfluss haben.

Lieferverzug setzt, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist (z.B. Fixgeschäft) auf Seiten unseres Vertragspartners das Setzen einer angemessenen Nachfrist voraus, die mindestens 2 Wochen betragen muss. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen nach Lieferung, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

Sofern nichts Abweichendes, insbesondere in unserer Auftragsbestätigung geregelt ist, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten natürlichen oder juristischen Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner in Annahmeverzug gerät.


Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und verstehen sich in Euro.
Der angebotene Preis ist bindend. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Unsere Angebote halten wir für Sie 30 Tage gültig.

Alle weiteren Kosten, insbesondere Transportkosten, Zölle und sonstige Abgaben trägt der Kunde. Der Kunde trägt insbesondere auch anfallende Abgaben für GEMA oder sonstige Verwertungsgesellschaften.

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung und der Rechnung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung und unserer schriftlicher Genehmigung.

Fälligkeit tritt auch dann ein, wenn der Kunde oder sein Beauftragter mit der Abnahme der Ware in Verzug gerät oder eine Auslieferung der Ware wegen fehlender Freigabe der GEMA oder einer vergleichbaren Urheberrechtsorganisation nicht erfolgen kann.

Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, können wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen. Falls wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Zudem ist der Kunde mit Eintritt des Zahlungsverzugs hinsichtlich aller weiteren Lieferungen und Leistungen zur Vorleistung verpflichtet. Wir haften nicht für verspätete Lieferungen, wenn diese darauf beruhen, dass der Kunde seinen Vorleistungspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen ist.


Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von allPRESS GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag.

Der Unternehmer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang die Ware weiter zu veräußern. Er tritt allerdings schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, an uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung für unsere Rechnung berechtigt bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen.

Im Falle des Zahlungsverzugs des Unternehmers sowie bei Zahlungs- und/oder Geschäftseinstellung und in Fällen der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können wir verlangen, dass der Vertragspartner die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und seinerseits alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Das Recht unsererseits, die Abtretung in derartigen Fällen aufzudecken und die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Forderungen, die der Unternehmer im vorstehenden Zusammenhang an uns abgetreten hat, können nicht an Dritte abgetreten werden. Gleiches gilt für Verpfändungen.


Reklamationen
Reklamationen aufgrund falscher oder mangelhaft gelieferter Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 6 Tage nach Erhalt der Ware bei allPRESS GmbH schriftlich eingehen.

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind bei unwesentlichen Mängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist.

allPRESS GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.


Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der allPRESS GmbH.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der allPRESS GmbH mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der allPRESS GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass allPRESS GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von allPRESS GmbH auch innerhalb der allPRESS GmbH verwendet.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand 05.11.2006